Sahumitos Smudge - Myrrhe und Palo Santo

Code: 231622 Rauchfässer Sahumitos

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Produktbeschreibung

Der Bund besteht aus Zedernholz, Lorbeer und Eukalyptus, während die äußere Schicht aus Myrrhe und Palo Santo hergestellt wird, was Reinheit und Harmonie zum Ausdruck bringt.

Äußere Schicht: Myrrhe, Palo Santo

Bund: Zeder, Lorbeer, Eukalyptus

Größe: ±10 cm

Gewicht: ±95 g

Brenndauer: ±120 Min.

Die Sagrada Madre Maha Sahumitos sind ein 100% einzigartiges Naturprodukt, handgefertigt in Argentinien. Sie werden handwerklich aus Kräutern, Blumen und Harzen hergestellt, die mit pflanzlichem Bindemittel verbunden sind.


Methode der Verwendung

Stellen Sie eine feuerfeste Schale oder Muschel und einen Beutel Sand bereit. Zünden Sie das Ende des Bündels an und pusten Sie eine Weile darauf, damit die Flamme erlischt und das Bündel weiter glimmt.

Wenn das Sahumito fest gebunden ist, pusten Sie zusätzlich, damit die Kräuter gut glimmen. Achten Sie darauf, dass die feuerfeste Schale immer unter dem Sahumito-Bündel liegt.

Nach Beendigung der Sitzung oder Zeremonie können Sie das Bündel wieder in der Sandschale löschen (überprüfen Sie sorgfältig, ob es wirklich erloschen ist) und das Bündel für den weiteren Gebrauch aufbewahren.


Ursprungsland

Argentinien.



Hersteller
Sagrada Madre
Methode der Verwendung

Stellen Sie eine feuerfeste Schale oder Muschel und einen Beutel Sand bereit. Zünden Sie das Ende des Bündels an und pusten Sie eine Weile darauf, damit die Flamme erlischt und das Bündel weiter glimmt.

Wenn das Sahumito fest gebunden ist, pusten Sie zusätzlich, damit die Kräuter gut glimmen. Achten Sie darauf, dass die feuerfeste Schale immer unter dem Sahumito-Bündel liegt.

Nach Beendigung der Sitzung oder Zeremonie können Sie das Bündel wieder in der Sandschale löschen (überprüfen Sie sorgfältig, ob es wirklich erloschen ist) und das Bündel für den weiteren Gebrauch aufbewahren.

Liste der Allergene
Eine Liste von Allergenen, die bei einigen sensiblen Personen eine Hautallergikerreaktion auslösen können. Gemäß Abschnitt 49 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.