Räucherstäbchen Sahumitos - Sandelholz

Code: 231493 Rauchfässer Sahumitos

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Produktbeschreibung

Der Bund besteht selbst aus Zeder, Lorbeer und Eukalyptus, während die äußere Schicht aus Sandelholz gefertigt ist, das sich durch sein helles und positives Wirken auszeichnet.

Äußere Schicht: Sandelholz

Bund: Zeder, Lorbeer, Eukalyptus

Größe: ±10 cm

Gewicht: ±95 g

Brenndauer: ±120 min.

Die Sagrada Madre Maha Sahumitos sind ein 100% einzigartiges Naturprodukt, handgefertigt in Argentinien. Sie werden kunsthandwerklich aus Kräutern, Blumen und Harzen hergestellt, die mit einem pflanzlichen Bindemittel verbunden sind.


Methode der Verwendung

Stellen Sie eine feuerfeste Schale oder Muschel und einen Beutel Sand bereit. Zünden Sie das Ende des Bündels an und blasen Sie eine Weile darauf, bis die Flamme erlischt und das Bündel weiter glimmt.

Wenn das Räucherbündel fest gebunden ist, blasen Sie zusätzlich, damit die Kräuter gut glimmen. Achten Sie darauf, dass die feuerfeste Schale immer unter dem Räucherbündel steht.

Nach Beendigung der Sitzung oder Zeremonie können Sie das Bündel wieder in der Sandschale auslöschen (überprüfen Sie sorgfältig, ob es wirklich erloschen ist) und das Bündel für den weiteren Gebrauch aufbewahren.


Ursprungsland

Argentinien.



Hersteller
Sagrada Madre
Methode der Verwendung

Stellen Sie eine feuerfeste Schale oder Muschel und einen Beutel Sand bereit. Zünden Sie das Ende des Bündels an und blasen Sie eine Weile darauf, bis die Flamme erlischt und das Bündel weiter glimmt.

Wenn das Räucherbündel fest gebunden ist, blasen Sie zusätzlich, damit die Kräuter gut glimmen. Achten Sie darauf, dass die feuerfeste Schale immer unter dem Räucherbündel steht.

Nach Beendigung der Sitzung oder Zeremonie können Sie das Bündel wieder in der Sandschale auslöschen (überprüfen Sie sorgfältig, ob es wirklich erloschen ist) und das Bündel für den weiteren Gebrauch aufbewahren.

Liste der Allergene
Eine Liste von Allergenen, die bei einigen sensiblen Personen eine Hautallergikerreaktion auslösen können. Gemäß Abschnitt 49 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.