Räucherstäbchen Golden Nag - Champa

Code: 8906022930009 GOLDEN NAG Räucherstäbchen

Gewicht 15 g
(2,10 € ohne MwSt.)


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2,50 €

Produktbeschreibung

Es ist der berühmteste Blumenduft der Welt. Es wird zur Reinigung der Umwelt eingesetzt und ist ein wertvolles Hilfsmittel für Meditation und tiefe Entspannung.

Brenndauer: ca. 30 Minuten

Inhalt: 15 g Sticks (ca. 8-10 Stück)


Diese speziellen MASALA-Räucherstäbchen werden traditionell in Indien handgefertigt und bestehen aus Plumeria, das mit einem halbflüssigen Harz aus dem Ailanthus Malabarica-Baum vermischt wird, was ihnen eine charakteristische cremige Farbe und eine leicht feuchte Textur verleiht.

VIJAYSHREE GOLDEN NAG respektiert zwar die Tradition, zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass es sich um ein 100 % ökologisches und ethisches Produkt handelt, das keine Produkte tierischen Ursprungs verwendet und bei dessen Herstellung keine Kinderarbeit zum Einsatz kommt.

Die Marke Golden Nag ist eine Luxusversion von Sai Babas beliebtem Blue Nag Champa und erfreut sich immer größerer Beliebtheit.


Methode der Verwendung

Stellen Sie das Räucherstäbchen in den dafür vorgesehenen Ständer. Anschließend das Stäbchen anzünden und kurz brennen lassen. Löschen Sie das Feuer durch eine Handbewegung und lassen Sie den Stab glimmen. Wenn Sie nicht das gesamte Stäbchen verbrauchen möchten, können Sie es während des Schwelens löschen, indem Sie das glimmende Ende gegen eine nicht brennbare Matte drücken.



Ursprungsland

Indien.



Hersteller
Vijayshree
Methode der Verwendung

Stellen Sie das Räucherstäbchen in den dafür vorgesehenen Ständer. Anschließend das Stäbchen anzünden und kurz brennen lassen. Löschen Sie das Feuer durch eine Handbewegung und lassen Sie den Stab glimmen. Wenn Sie nicht das gesamte Stäbchen verbrauchen möchten, können Sie es während des Schwelens löschen, indem Sie das glimmende Ende gegen eine nicht brennbare Matte drücken.


Liste der Allergene
Eine Liste von Allergenen, die bei einigen sensiblen Personen eine Hautallergikerreaktion auslösen können. Gemäß Abschnitt 49 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.