Fester Haarbalsam Hagebutte - Für aufgehelltes und krauses Haar

Code: 007740 Feste Balsame

Gewicht 75 g
(8,74 € ohne MwSt.)


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10,40 €
Produktbeschreibung

FÜR AUFGEHELLTES UND KRAUSES HAAR

Panthenol - Jojobaöl - Rosmarinöl

Dieser natürliche feste Conditioner in ökologischer Verpackung ist ideal für die Pflege von aufgehelltem und krausem Haar. Die speziell für blondes Haar zusammengestellte Rezeptur enthält Hagebutten- und Rosmarinöl, die das gesunde Haarwachstum fördern und intensive Nährstoffe liefern.


Inhaltsstoffe

Theobroma Cacao Seed Butter, Cetearyl Alcohol, Behentrimonium Methosulfate, Butyrospermum Parkii Butter, Cocos Nucifera Oil, Simmondsia Chinensis Seed Oil, Rosa Canina Fruit Oil, Panthenol, Parfum, Rosmarinus Officinalis Leaf Oil, Hexyl Cinnamal Linalool, Citronellol, Limonene.


Methode der Verwendung

Den ausgewählten festen Balsam einfach in feuchten Händen verreiben und die entstandene Emulsion in Haare und Kopfhaut einmassieren. Es ist wichtig, alle wirksamen Inhaltsstoffe einige Minuten einwirken zu lassen und dann sorgfältig auszuspülen.

Nach der Anwendung den Balsam abspülen und an einem möglichst trockenen Ort aufbewahren, idealerweise auf einem Metallrost oder in einer eleganten Seifenschale. Sie können ihm auch eine praktische Metallverpackung besorgen, die vor allem auf Reisen sehr nützlich ist.



Hersteller
NATAVA
Methode der Verwendung

Den ausgewählten festen Balsam einfach in feuchten Händen verreiben und die entstandene Emulsion in Haare und Kopfhaut einmassieren. Es ist wichtig, alle wirksamen Inhaltsstoffe einige Minuten einwirken zu lassen und dann sorgfältig auszuspülen.

Nach der Anwendung den Balsam abspülen und an einem möglichst trockenen Ort aufbewahren, idealerweise auf einem Metallrost oder in einer eleganten Seifenschale. Sie können ihm auch eine praktische Metallverpackung besorgen, die vor allem auf Reisen sehr nützlich ist.

Liste der Allergene
Eine Liste von Allergenen, die bei einigen sensiblen Personen eine Hautallergikerreaktion auslösen können. Gemäß Abschnitt 49 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.